Beachten Sie bitte die in folgenden Merkblättern festgehaltenen allgemeinverbindlichen Regelungen:
Merkblatt Urlaub [pdf 165KB]Externer Link (von HanFRIED)
Merkblatt Arbeitsunfähigkeit [pdf 31KB]Externer Link (von HanFRIED)
Um neuen Mitarbeiter(inne)n den Einstieg zu erleichtern und als Service für bestehende Mitarbeiter/innen, gibt es hier eine Zusammenstellung wichtiger Webseiten mit Bezug zum Arbeitsalltag und Handlungsorientierungen für die Handhabe wiederkehrender Fragestellungen des Unibetriebs.
Beachten Sie bitte die in folgenden Merkblättern festgehaltenen allgemeinverbindlichen Regelungen:
Merkblatt Urlaub [pdf 165KB]Externer Link (von HanFRIED)
Merkblatt Arbeitsunfähigkeit [pdf 31KB]Externer Link (von HanFRIED)
Bei Anschaffungen für den Dienstgebrauch gibt es eine Reihe von Regeln zu beachten:
Allgemeine Hinweise
Die Philosophische Fakultät verfügt über ein Sachmittelbudget für Gastvorträge. Sie stellt diese Sachmittel den Instituten bzw. Lehrstühlen auf Antrag zur Verfügung, um Vorträge externer Referenten zu finanzieren. Die Mittel werden für Vortragsreihen und Einzelvorträge gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vortragsreihen sind zu Stichtagen einzureichen: Sommersemester 1. April, Wintersemester 1. Oktober. Die Anträge auf Finanzierung von Einzelvorträgen können laufend eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.
Antrag auf Mittelzuweisung
Die Antragstellung erfolgt mit Anschreiben des Lehrstuhlinhabers / der Lehrstuhlinhaberin, der/die die Vortragsreihe bzw. den Einzelvortrag organisiert, über den/die Institutsdirektor/in an das Dekanat. Die Bewilligung erfolgt per E-Mail-Nachricht an den/die Antragsteller/in. Die Sachmittel werden durch Ansatzkorrektur zugunsten der angegebenen Kostenstelle zur Verfügung gestellt.
Es ist zu beachten, dass der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät im Sommersemester 2016 beschlossen hat, dass Honorare für Gastvorträge aus Sachmitteln des Instituts beziehungsweise des Lehrstuhls zu tragen sind, das/der als Veranstalter auftritt. Derartige - vergütete - Gastvorträge sind mindestens vier Wochen vor dem Vortragstermin im Sekretariat anzukündigen, damit ein Honorarvertrag erstellt werden kann.
Abrechnung der bei Gastvorträgen entstandenen Kosten
Die Abrechnung erfolgt durch das Sekretariat.