Zum Studium des Drittfaches Deutsch als Zweit‐ und Fremdsprache können Sie zugelassen werden,
- wenn Sie als Lehramtsstudierende/r während des Lehramtsstudium bereits das Praxissemester und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen können (Antrag auf Doppelstudiumpdf, 239 kb).
- wenn Sie die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen bzw. Gymnasien bestanden haben (postgradual, Antrag auf Zweitstudiumpdf, 218 kb).
- wenn Sie über einen Hochschulabschluss als DiplomlehrerIn verfügen und im Thüringer Schuldienst an Regelschulen bzw. am Gymnasium tätig sind ("postgraduales Studium").
Um Zusatzmodule im Drittfach Deutsch als Zweit- und Fremdsprache absolvieren zu können, ist die Anmeldung beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt (ASPA) erforderlich.
Im Drittfach werden keine Studiengebühren erhoben, es fällt lediglich der Semesterbeitrag an.